Wo immer möglich, wird man sich für die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks zweckmässigerweise auf tatsächlich realisierte Vergleichspreise von vergleichbaren, nicht allzu weit zurückliegenden Handänderungen stützen, wobei zufällige Über- oder Unterpreise, die namentlich auf Liebhaber- oder Freundschaftspreise zurückzuführen sind, auf den Verkehrswert keinen Einfluss haben. Wo taugliche Vergleichspreise fehlen, erscheint es sachgerecht, die Bewertung primär auf den Verkehrswert des Bodens und den Zeitwert der sich darauf befindlichen Gebäude abzustützen, wobei auch der tatsächlich erzielbare Ertrag angemessen berücksichtigt werden kann.