Mit anderen Worten lässt sich beurteilen, ob die von der Vorinstanz zur Bestimmung des Landwertes angewandte Lageklassenmethode, wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht wird, zu hohe Katasterwerte zeitigt. b) Der "Zusammenstellung und Übersicht betreffend Stammgrundstück Nr. X" des Schatzungsamtes vom 21. November 2005 kann entnommen werden, dass die Katasterwerte der bereits veräusserten sechs Eigentumswohnungen, die analog der hier umstrittenen Katasterwerte festgesetzt worden waren, allesamt tiefer sind als die erzielten Verkaufspreise. Die Spanne der Relation zwischen Katasterwert und Verkaufspreis liegt dabei zwischen 89% und 99%.