Bei den angefochtenen Schatzungen geht es um die Festsetzung der Katasterwerte von vier dieser zehn Eigentumswohnungen (drei 41/2-Zimmer-Wohnungen und eine 31/2-Zimmer-Wohnung), die sich noch im Besitze des Beschwerdeführers befinden. Wie sich den Akten entnehmen lässt, sind die anderen sechs Eigentumswohnungen (zwei 31/2-Zimmer-Wohnungen, je eine 41/2-Zimmer- und 51/2-Zimmer-Wohnung sowie zwei 71/2-Zimmer-Wohnungen) in den Jahren 2003 und 2004, jeweils inklusive Einstellhallenplätze, zu Preisen zwischen Fr. 365000.- und Fr. 810000.- veräussert worden.