Die Bestimmung der Lageklassenzahl selber hängt wiederum von den Verhältnissen des Einzelgrundstücks ab. Je nach Art, Lage und besonderer Situation des Objekts kann die Lageklassenzahl eine Korrektur nach oben oder unten erfahren (LU StB, a.a.O., Ziff. VI/4 S. 10, Stand 1.7.2005; Naegeli/Wenger, a.a.O., S. 39/40). 3.- a) Das Schatzungsamt legte den Landwert, also den Verkehrswert des Bodens des Stammgrundstückes Nr. X, GB Z, gestützt auf die Lageklassenmethode auf den Betrag von Fr. 1380200.- fest. Es ging dabei von einem Neuwert (Gebäudekosten inkl. Umgebungs- und Baunebenkosten) der sich auf dem Stammgrundstück befindlichen Bauten von Fr. 3793400.- aus.