Gestützt auf diese Veräusserungsgeschäfte bzw. die dabei erzielten Verkaufspreise liegen Werte vor, die zweifelsohne Verkehrswerten entsprechen. Diese Veräusserungspreise von Verkäufen ab dem identischen Stammgrundstück Nr. x erlauben nun Rückschlüsse darauf, ob die Katasterwerte der hier in Frage stehenden vier Wohnungen den tatsächlichen Verhältnissen gerecht werden bzw. Verkehrswerte gemäss § 17 SchG wiedergeben. Mit anderen Worten lässt sich beurteilen, ob die von der Vorinstanz zur Bestimmung des Landwertes angewandte Lageklassenmethode, wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht wird, zu hohe Katasterwerte zeitigt. b) Der "Zusammenstellung und Übersicht betreffend Stammgrundstück