Bei den angefochtenen Schatzungen geht es um die Festsetzung der Katasterwerte von vier dieser zehn Eigentumswohnungen (drei 4 1/2-Zimmerwohnungen und eine 3 1/2-Zimmerwohnung), die sich noch im Besitze des Beschwerdeführers befinden. Wie sich den Akten entnehmen lässt, sind die anderen sechs Eigentumswohnungen (zwei 3 1/2-Zimmerwohnungen, je eine 4 1/2-Zimmer- und 5 1/2-Zimmerwohnung sowie zwei 7 1/2-Zimmerwohnungen) in den Jahren 2003 und 2004, jeweils inklusive Einstellhallenplätze, zu Preisen zwischen Fr. 365'000.-- und Fr. 810'000.-- veräussert worden.