Als Beleg dafür, dass solche Landpreise in Z in der fraglichen Zeit nicht erzielt werden konnten, sowie zum Erhalt von Vergleichspreisen verlangt der Beschwerdeführer die Edition der in der Gemeinde Z gehandelten Grundstücke durch den Gemeinderat Z. c) Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 12. August 2002 hat der Beschwerdeführer von der Einwohnergemeinde Z das Grundstück Nr. x, GB Z, mit einer Fläche von 1'150 m2 zum Preis von Fr. 650'000.-- erworben.