5c/aa mit Hinweisen; Naegeli/Wenger, Der Liegenschaftenschätzer, 4. Aufl., Zürich 1997, S. 28). Der Landwert berechnet sich nach dieser Methode nach einem bestimmten prozentualen Verhältnis zum Neuwert der Bauten (vgl. Schätzerhandbuch SVKG + SEK/SVIT 1998, S. 189-191; LU StB, Weisungen SchG, Ziff. VI/4 S. 11, Stand 1.7.2005), wobei dieser Prozentsatz je nach festgelegter Lageklassenzahl differiert. Laut Weisungen der Kantonalen Steuerverwaltung zum SchG beträgt der Landwert 80-100 % des Tabellenwertes (LU StB, a.a.O., Ziff. VI/4 S. 11). Die Bestimmung der Lageklassenzahl selber hängt wiederum von den Verhältnissen des Einzelgrundstücks ab.