Küche (Fr. 30'000.--) - Malerarbeiten (Fr. 9'500.--) - Heizungsrenovation, Änderung (Fr. 8'956.--) Daraus erhellt, dass vorliegend von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem ordentlichen Unterhalt der Liegenschaft nicht gesprochen werden kann. Stellt man auf die gemäss Beschwerde geforderten werterhaltenden Kosten ab (Fr. 95'287.--) und setzt diesen Betrag in Relation zu dem Zustandswert des Hauses von Fr. 272'200.--, so ergibt sich ein Verhältnis von 1 zu 2,8 (gerundet). Damit ist der anschaffungsnahe Renovationsaufwand im Verhältnis zum Kaufpreis bedeutend, was ein Indiz dafür ist, dass die bisherige Eigentümerin den Unterhaltsaufwand vernachlässigt hat (Richner/Frei/Kaufmann, a.a.