In der Einsprache wiesen die Beschwerdeführer zudem darauf hin, dass sämtliche Kalt- und Warmwasserleitungen freigelegt und saniert werden müssen. Die Steuerverwaltung bemerkt denn auch zu Recht, dass es sich im Wesentlichen um eine Sanierung (und nicht um blosse Reparaturen oder Renovationen) handelte. Aus der "Zusammenstellung Unterhaltsarbeiten" ergeben sich u.a. folgende grosse Rechnungspositionen: - 3 Teilrechnungen für Erneuerung sanitäre Installationen (rund Fr. 25'000.--) - Akonto Schreinerarbeiten/Küche (Fr. 30'000.--) - Malerarbeiten (Fr. 9'500.--) - Heizungsrenovation, Änderung (Fr. 8'956.--)