Gewinnungskosten sind aber nur dann abzugsfähig, wenn ihnen in derselben Steuerperiode ein damit zusammenhängendes Einkommen des Steuerpflichtigen bzw. ein Vermögensertrag gegenüber steht. Dieser wirtschaftliche Zusammenhang wird als Anwendung des Periodizitätsprinzips betrachtet (BG-Urteil vom 20.12.1985 in: ASA 56 134 Erw. 3a; Richner/Frei/Kaufmann, Handkommentar zum DBG, Zürich 2003, N 4 zu Art. 32 und N 8 zu Art. 25 mit zahlreichen Hinweisen; Funk, Der Begriff der Gewinnungskosten nach schweizerischem Einkommenssteuerrecht, Diss. St. Gallen, Grüsch 1989, S. 153 f.; vgl. auch LGVE 2000 II Nr. 27 für den Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen).