Qualifikation gegenläufiger Rechtsgeschäfte und normative Gegenprobe, in: Festschrift Cagianut, S. 289-314; Burki, Das verdeckte Eigenkapital im schweizerischen Steuerrecht, Bern 1984, S. 85f.; Vallender, Aktionärsdarlehen als Steuerumgehung, in: Festschrift Zuppinger, Bern 1989, S. 433ff.). In der Regel ist es ausreichend, wenn der Sachverhalt als solcher bereits die Umgehungsabsicht überzeugend ausdrückt. Somit sind die objektiven Umstände des Einzelfalles massgebend. Vorliegend ist nach dem Gesagten eine ungewöhnliche Vertragsgestaltung gegeben. Denn diese ist gewählt worden, um die bei sachgemässer Ordnung der Verhältnisse geschuldete Handänderungssteuer nicht bezahlen zu müssen.