So erwarb die Schwester schliesslich sechs Grundstücke von der Mutter zu Fr. 1'640'000.--. Dieser Preis wurde zum einen durch Schuldübernahmen und Schuldablösung in Höhe von Fr. 1'220'000.-- und durch eine Überweisung von Fr. 80'000.-- getilgt (total Fr. 1'300'000.--). Zum anderen gewährte die Mutter (Verkäuferin) der Käuferin einen nicht auszugleichenden Erbvorbezug von Fr. 210'000.-- und ein Darlehen von Fr. 130'000.--. Der Betrag, den die Käuferin selber nicht aufbringen konnte, beträgt somit total Fr. 340'000.--.