| | Entscheid: | Sohn A verkaufte seiner Mutter B mit Kaufvertrag vom 14. Oktober 2004 neun Stockwerkeigentumsgrundstücke zum Kaufpreis von Fr. 2'130'000.--. Die Käuferin bezahlte den Kaufpreis durch Übernahme von Schuldbriefen von total Fr. 1'700'000.--; den Rest von Fr. 430'000.-- liess A in Form eines Darlehens an seine Mutter stehen. Im Vertrag wurde festgehalten, dass es sich beim Kaufpreis um einen Vorzugspreis handle und die Käuferin daher ihrem Sohn im Gegenzug die Ausgleichungspflicht für die Leistungen erlasse, die er von ihr bisher auf Anrechnung an seinen Erbteil erhalten hatte.