Eine Grundstücksübertragung von der Mutter auf ihre Tochter stellt gleichwohl eine steuerbegründende Handänderung dar, wenn der Tatbestand der Steuerumgehung gegeben ist. Dies wurde im konkreten Fall bejaht, nachdem die Mutter die Grundstücke kurz zuvor von ihrem Sohn übertragen erhielt und für die gewählte Vertragsgestaltung (Grundstücksübertragung mittels zweier Verträge in kurzer zeitlicher Abfolge) keine sachlichen Gründe vorlagen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Sohn A verkaufte seiner Mutter B mit Kaufvertrag vom 14. Oktober 2004 neun Stockwerkeigentumsgrundstücke zum Kaufpreis von Fr. 2'130'000.--.