69 StHG (bzw. § 251 StG sowie Art. 218 DBG) zur Erhebung einer Jahressteuer auf den in den Lückenjahren erhaltenen Dividendenzahlungen führt oder nicht, darüber hatte bereits das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz in einem ebenfalls einen Anteilsinhaber der A Gruppe betreffenden Fall zu befinden.