Vielmehr handelt es sich um ein Einkommen, das seiner Natur nach regelmässig fliesst. Anders kann es sich indessen bei sogenannten Substanzdividenden verhalten, die aus thesaurierten Gewinnen früherer Perioden ausgerichtet werden. Das Gleiche gilt, wenn zwar nur der im Vorjahr erzielte Gewinn ausgeschüttet wird, aber eine personenbezogene Aktiengesellschaft ihre Dividenden- bzw. Ausschüttungspolitik gerade in dem in die Bemessungslücke fallenden Jahr ändert (BG-Urteil 2A.301/2005 vom 28.4.2006, Erw. 3.3 mit Hinweisen). d) Zur Kontinuität der Ausschüttungspolitik der A Gruppe kann festgehalten werden, dass diese just in den Bemessungslückenjahren 1999 und 2000 einen Bruch erlitten hat.