Sie begründen dies im Wesentlichen damit, dass Dividenden grundsätzlich nicht als aperiodische Vermögenserträge zu qualifizieren seien und beim Empfänger somit regelmässig fliessendes ordentliches Einkommen darstellen würden. Die A Gruppe habe seit der Gründung im Jahre 1988, mit Ausnahme des Jahres 1996, regelmässig Ausschüttungen vorgenommen. Die Ausschüttungen seit der Gründung bis Ende 1999 hätten im Durchschnitt rund 35,7 Mio. Franken betragen (rund 3,15 % des durchschnittlichen Reingewinnes) und hätten in der Grössenordnung in etwa der Dividendenausschüttung des Jahres 2002 von rund 43 Mio. Franken entsprochen.