Indes bilden auch die kantonalen Staats- und Gemeindesteuern Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens. Im Recht der kantonalen Steuern wird von Aktiengesellschaften eine Kapitalsteuer erhoben, weshalb das Gericht auf die Frage nach dem massgebenden Gewinnsteuerwert des Baulandes bzw. nach der Höhe des steuerbaren Eigenkapitals materiell einzutreten hat. d/aa)