24.6.2004) festgesetzt worden war. Der Katasterwert eines nichtlandwirtschaftlichen Grundstückes gibt laut § 17 SchG den Verkehrswert wieder. Damit war es folgerichtig, dass die Vorinstanz im Einspracheverfahren die Abschreibung des Aktivums "Bauland X" auf diesen Wert (Fr. 493'400.--) zuliess bzw. als geschäftsmässig begründet anerkannte. Die ausserordentliche Abschreibung bemisst sich denn auch nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen steuerlich massgebenden Buchwert und dem niedrigen wirklichen Wert der Vermögensgegenstände;