Zürich 1992, S. 93). f) Das Aktivum "Bauland X" ist ein Baulandgrundstück, welches sich in der Sitzgemeinde der Beschwerdeführerin befindet und eine Fläche von 2'018 m2 umfasst. Nachdem es per Ende 2001 noch mit einem Wert von Fr. 638'503.70 zu Buche stand, wurde es im Jahr 2002 auf den Betrag von Fr. 408'503.70 abgewertet bzw. die in den Jahren 1993 und 1995 vorgenommenen Aufwertungen gestützt auf Art. 671b OR durch Wiederabschreibung rückgängig gemacht (vgl. allgemein zur Reihenfolge der Verlustverrechnung, statt vieler: Locher, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, II. Teil, Therwil/Basel 2004, N 9 zu Art. 67 DBG mit Hinweisen).