Der Verweis in § 8 Abs. 2 PVG, wonach für die Berechnung der Prämienverbilligung von Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, sinngemäss das Verfahren nach ELG anwendbar ist, bezieht sich nur auf das Verfahren betreffend die Berechnung der Prämienverbilligung dieser Personenkategorie. Die gegenteilige Auffassung der Beschwerdeführer findet im PVG keine Stütze. (...) Wie die Ausgleichskasse richtig festhält, würde die weitere Ausrichtung von verbilligten Prämien 2005 zu einer unzulässigen Doppelauszahlung führen.