A 24.21 Nr. 12 Erw. 2b/bb). Dies ergibt sich gestützt auf die allgemeine Lebenserfahrung aus der Annahme, dass sich mit zunehmender Dauer des Aufenthalts am Arbeitsort die Bindungen zur Familie lockern, während sie sich zum Arbeitsort verdichten (vgl. Locher, Die Praxis der Bundessteuern: III. Teil, Das interkantonale Doppelbesteuerungsrecht, § 3 I B, 2b, Nr. 18, 19, 21). d) In Bezug auf die Beweisführung sind schliesslich folgende Grundsätze massgebend: