Inwiefern ihre Eltern Betreuungsaufgaben betreffend ihre Kinder nicht wahrnehmen könnten, wenn sie in einem anderen Quartier in Z wohnt, ist nicht nachvollziehbar, zumal die Gemeinde Z verkehrstechnisch gut erschlossen ist. (...) 6. - Im Weiteren verlangt die Beschwerdeführerin, die Abwartsentschädigung als "Mithilfe zur Senkung der Wohnkosten (...) anzuerkennen und als Wohnkosteneigenleistung zu sehen; entweder direkt als Mietzinssenkung oder indirekt als Arbeitsleistung". Am 17. Mai 2004 schloss die Beschwerdeführerin mit dem Vermieter D einen Arbeitsvertrag für Hauswartdienste im [von ihr bewohnten] Mehrfamilienhaus (...) ab.