Diese sind im Umfang der empfohlenen Beträge bzw. der effektiven Kosten anzurechnen. Über die materielle Grundsicherung wird nicht nur das verfassungsmässige Recht auf eine menschenwürdige Existenz eingelöst, sondern auch der in der Schweiz übliche Unterstützungsstandard gemäss den kantonalen Sozialhilfegesetzen bestimmt (Ziff. B.1 SKOS-Richtlinien, auch zum Folgenden). Die materielle Grundsicherung umfasst den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (nach Grösse des Haushaltes abgestuft; vgl. Äquivalenzskala; Ziff. B.2.2. SKOS-Richtlinien), die Wohnkosten (einschliesslich der unmittelbaren Nebenkosten) sowie die Kosten für die medizinische Grundversorgung.