Laut Mietvertrag beträgt der effektive Mietzins Fr. 1630.-, einschliesslich Nebenkosten von Fr. 230.-. Mit Entscheid vom 27. Juli 2004 teilte das Sozialamt A mit, dass der Mietzins von Fr. 1630.- im Monat über dem Betrag von Fr. 1200.- gemäss den Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Z liege. Der höhere Mietzins werde daher nur befristet, längstens bis zum 31. Januar 2005 übernommen. Auf die Dauer könne die Differenz zur effektiven Miete von Fr. 430.- nicht zu Lasten der Sozialhilfe finanziert werden. Das Sozialamt der Gemeinde Z forderte deshalb A auf, die Wohnung zu kündigen und eine den Mietzinsrichtlinien entsprechende Wohnung zu suchen.