Diese befristete Übernahme des höheren Mietzinses war allerdings an die ausdrückliche Aufforderung an die Beschwerdeführerin geknüpft, ihre jetzige Wohnung zu kündigen und eine den Mietzinsrichtlinien entsprechende günstigere Wohnung zu suchen. Mit der Kostenübernahme des vollen Mietzinses für längstens 6 Monate wurde der Beschwerdeführerin eine angemessene Zeit eingeräumt, um eine günstigere Wohnung zu suchen. Wie aus dem Entscheid des Departements hervorgeht, hat die Beschwerdeführerin trotz der Weisung des Sozialamtes weder einen Ersatzmieter gesucht noch sich um günstigere Wohnungen beworben.