Schliesslich wird in der Beschwerde beantragt, der Gemeinderat sei anzuweisen, die Mietkosten von Fr. 1'200.-- vorläufig weiterhin auszurichten, ebenso rückwirkend die Differenz der Mietkosten für August 2004 bis und mit Januar 2005 von monatlich je Fr. 430.--. Was die Auszahlung von Fr. 1'200.-- betrifft, ist anzumerken, dass das Sozialamt Z gemäss Kontoauszug vom 5. September 2005 diesen Betrag auch nach Januar 2005 weiterhin auszahlte, indem es bisher Wohnungskosten von insgesamt Fr. 16'800.-- zu Lasten der Sozialhilfe übernommen hat, was genau dem monatlichen Mietzins gemäss Richtlinien entspricht (14 x Fr. 1'200.--).