Gemäss diesen Mietzinsrichtlinien gelten in der Gemeinde Z folgende Mietzinse: Mietzins inkl. Nebenkosten pro Monat Mindestbelegung Fr. 800.-- 1 Person Fr. 1'000.-- 2 Personen Fr. 1'200.-- " Alleinerziehende mit 1 oder 2 Kindern " 3 Personen Fr. 1'300.-- 4 Personen Fr. 1'600.-- 5 - 6 Personen Fr. 2'000.-- 7 Personen und mehr 4.- a) Umstritten ist vorliegend, in welchem Umfang einer unterstützungsbedürftigen Person Sozialhilfe für Wohnungskosten zu gewähren ist. Zu Recht rügt die Beschwerdeführerin nicht, dass die vorgenommene diesbezügliche Beschränkung bzw. die Aufforderung, nach einer günstigeren Wohnung zu suchen, gegen Art. 12 BV verstösst.