Im Hinblick auf den Umzug in eine günstigere Wohnung ist die Situation im Einzelfall genau zu prüfen und sind die Grösse und die Zusammensetzung der Familie, eine allfällige Verwurzelung an einem bestimmten Ort, das Alter und die Gesundheit der betroffenen Personen sowie der Grad der sozialen Integration zu berücksichtigen. Weigern sich unterstützte Personen, eine günstigere Wohnung zu suchen oder in eine effektiv verfügbare und zumutbare günstigere Wohnung umzuziehen, können die anrechenbaren Wohnkosten auf jenen Betrag reduziert werden, der durch die günstigere Wohnung entstanden wäre (Ziff. B.3 SKOS-Richtlinien). Gemäss Ziff.