Sie muss jedoch ihren Grund im Scheidungsurteil haben. Dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall, sah doch die güterrechtliche Auseinandersetzung im Scheidungsurteil Miteigentum der beiden Beschwerdeführer an der fraglichen Liegenschaft vor, und eben nicht die Übertragung der Liegenschaft zu Alleineigentum an die Beschwerdeführerin gegen entsprechende Abgeltung. 4.- a) Eine analoge Anwendung des Steuerbefreiungstatbestandes von § 3 Ziff. 2 HStG auf Rechtsgeschäfte unter geschiedenen Eheleuten ist schliesslich nicht möglich. In § 3 HStG sind die steuerfreien Handänderungen abschliessend aufgezählt.