| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Direkte Staats- und Gemeindesteuern | | Entscheiddatum: | 02.11.2004 | | Fallnummer: | A 04 86 | | LGVE: | 2004 II Nr. 24 | | Leitsatz: | § 54 Abs. 1 StG; Art. 210 Abs. 1 DBG. Zeitliche Bemessung des Einkommens. Frage der steuerrechtlichen Realisierung eines Pflegelohnes. Fall einer Mutter, die von ihrem entmündigten Sohn ein Grundstück erwirbt und einen Teil des Kaufpreises mittels Anrechnung eines Pflegelohnes für erbrachte Pflegedienste bezahlt. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der 1944 geborene A ist schwer behindert und nach Art.