Zweifelsohne handelt es sich bei der von A vor ihrem Pflegeheimaufenthalt bewohnten Wohnung um eine eher teure 21?2-Zimmerwohnung, so dass lediglich ein entsprechend reduzierter Mietzins zu berücksichtigen ist. Die angepasste Berechnung des Existenzminimums von A sieht wie folgt aus: Fr. 800.- Grundbetrag (Fr. 1100.- abzüglich Fr. 300.- zusätzliche Aufwendungen), plus Fr. 783.- (durchschnittlicher Mietpreis für eine 21?2-Zimmer-Wohnung im Kanton Luzern; Jahresbuch Statistik Luzern, Durchschnittlicher Wohnungsmietpreis nach Anzahl Zimmer 2000, Kantone und Grossregionen der Schweiz) sowie Nebenkosten von ermessensweise Fr. 150.- (vgl. Erw.