B.2.5). Das Luzerner Handbuch zu den Richtlinien sieht als frei verfügbaren Betrag für Personen in einem Pflegeheim einen Betrag von Fr. 303.- vor (Anhang 10, Antrag für den Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe für Restfinanzierung Alters- und Pflegeheimplatz). Vom Grundbetrag ist somit analog ein entsprechender Betrag (ca. Fr. 300.-) bei der Existenzminimumberechnung abzuziehen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Weiteren einen Betrag von Fr. 350.- monatlich für die Krankenkassenprämien berücksichtigt.