Gemäss der BESA-Taxordnung sind persönliche Angelegenheiten und somit von den Heimbewohnern zusätzlich zu bezahlen: persönliche Versicherungen und Steuern, Fernseh-, Radio- und Telefongebühren, persönlich abonnierte Zeitungen, Chemische Reinigungskosten, individuell besuchte Anlässe, Kurse, Veranstaltungen, persönliche Toilettenartikel, Maniküre, Coiffeur oder individuell bestellte Getränke, Begleitung zu Arztbesuchen ausserhalb des Hauses usw. (vgl. BESA-Leistungskatalog, persönliche Angelegenheiten).