Gemäss BESA-Leistungskatalog deckt die Grundtaxe nebst den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. Heizung, Strom, Wasser, Reinigung Zimmer und Wäsche usw.) auch weitere Ausgaben wie für die Besorgung von heimeigenen Tieren oder auch Freizeitangebote wie Ausflüge, Filmvorführungen oder Seelsorge (vgl. BESA-Leistungskatalog, Grundleistungen des Heimes). Gemäss der BESA-Taxordnung sind persönliche Angelegenheiten und somit von den Heimbewohnern zusätzlich zu bezahlen: