Wie dargetan, wird nach kantonaler Praxis der von einem Heiminsassen zu tragende Anteil an den Lebenshaltungskosten auf 40% der Grundtaxe festgesetzt. Gemäss Pflegeheimliste der Luzerner Altersheimleiter und -leiterinnen Konferenz beträgt der Grundbetrag in den Pflege- und Altersheimen des Kantons Luzern zwischen Fr. 73.- und Fr. 230.- bzw. durchschnittlich Fr. 101.-, so dass der Selbstbehalt von 40% je nach Heim zwischen Fr. 29.20 und Fr. 92.- bzw. durchschnittlich Fr. 40.- pro Tag beträgt. Im vorliegenden Sachverhalt betrug die Grundtaxe des Alters- und Pflegeheimes X im Jahr 2002 Fr. 155.- inklusive einem Einzelzimmerzuschlag von Fr. 30.-.