| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Abgaberechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Direkte Staats- und Gemeindesteuern | | Entscheiddatum: | 03.01.2005 | | Fallnummer: | A 04 60 A 04 61_2 | | LGVE: | 2005 II Nr. 20 | | Leitsatz: | § 40 Abs. 1 lit. h StG; § 12 StV; Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG. Abzug von Krankheitskosten bei einem Aufenthalt im Pflegeheim. Krankheitsbedingt und abziehbar sind die Mehrkosten eines Pflegeheimaufenthalts, wenn der Steuerpflichtige in der BESA-Stufe 3 oder 4 eingestuft ist. Darüber hinaus ist der Abzug auch zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige trotz Einteilung in einer kleineren BESA-Stufe als hilflos im Sinne von Art. 9