Die angepasste Berechnung des Existenzminimums von A sieht wie folgt aus: Fr. 800.-- Grundbetrag (Fr. 1'100.-- abzüglich Fr. 300.-- zusätzliche Aufwendungen), plus Fr. 783.-- (durchschnittlicher Mietpreis für eine 2 1/2-Zimmer-wohnung im Kanton Luzern; Jahresbuch Statistik Luzern, Durchschnittlicher Wohnungsmietpreis nach Anzahl Zimmer 2000, Kantone und Grossregionen der Schweiz) sowie Nebenkosten von ermessensweise Fr. 150.-- (vgl. Erw. 3b). Dies ergibt einen Betrag von Fr. 1'733.-- monatlich bzw. ca. Fr. 58.-- pro Tag. Dieser Betrag entspricht nun aber in etwa den gemäss den kantonalen Weisungen errechneten 40 % der Grundtaxe des Alters- und Pflegeheimes X von Fr. 62.-- pro Tag.