Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Weiteren einen Betrag von Fr. 350.-- monatlich für die Krankenkassenprämien berücksichtigt. Die Krankenkassenprämien müssen von den pflegebedürftigen Pensionären jedoch ohnehin selbst bezahlt werden, so dass auch dieser Betrag bei der Berechnung des Selbstbehaltes nicht von der Grundtaxe abzuziehen ist. Schliesslich wurden für A für die 2 1/2-Zimmerwohnung Wohnkosten in der Höhe von Fr. 1'450.-- (inkl. Nebenkosten) angerechnet.