Diese Aufwendungen, die nicht in der Grundtaxe enthalten sind und somit bei der Berechnung des Selbstbehaltes nach den Weisungen der Kantonalen Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden, trägt - wie auch die Kleiderkosten - der Steuerpflichtige zusätzlich zum Selbstbehalt der Grundtaxe. Die Auslagen werden zusätzlich auf der Rechnung aufgeführt. Der Selbstbehalt für die Lebenshaltungskosten erhöht sich entsprechend. Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums sind die erwähnten Auslagen im monatlichen Grundbetrag (für Alleinstehende Fr. 1'100.--) enthalten.