Grundbetrag Fr. 1'100.--, Miete Fr. 1'350.--, Nebenkosten Fr. 100.-- und Krankenkassenprämien Fr. 350.--. Die Kantonale Steuerverwaltung bezeichnet die Berechnung des Selbstbehaltes gemäss Kreisschreiben als sachlich nicht gerechtfertigt und im Ergebnis gesetzwidrig. Dieses Vorgehen würde bei jedem Steuerfall eine aufwändige Berechnung des Existenzminimums bedingen. Zudem würde bei unterschiedlichen Heimgrundkosten kein Unterschied gemacht; der Aufenthalt in einem Luxuspflegeheim würde demjenigen in einem normalen Heim gleichgestellt.