Nach diesen Richtlinien ist der Notbedarf u.a. aus dem monatlichen Grundbetrag (Fr. 1'100.-- für einen Alleinstehenden) zuzüglich Mietkosten, Heizkosten, Versicherungsprämien (inkl. Krankenkassenprämien) zu errechnen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung berechnete für A im Rahmen einer Modellrechnung (soweit dies aufgrund der Akten möglich sei) ein Existenzminimum bzw. einen Selbstbehalt an Lebenshaltungskosten von Fr. 2'900.-- monatlich bzw. ca. Fr. 95.-- pro Tag (Vernehmlassung Ziff. 4). Dabei berücksichtigte sie folgende Beträge: Grundbetrag Fr. 1'100.--, Miete Fr. 1'350.--, Nebenkosten Fr. 100.-- und Krankenkassenprämien Fr. 350.--.