Dieser Betrag entspricht in etwa einem Selbstbehalt von 40 % der durchschnittlichen kantonalen Pflegeheimgrundtaxe von Fr. 101.--, somit Fr. 40.--.Tritt eine pflegebedürftige Person in ein teureres Alters- und Pflegeheim ein, erhöht sich zwar dieser Selbstbehalt, es darf aber angenommen werden, sie hätte auch für die Lebenshaltung in einer eigenen, allenfalls grösseren Wohnung einen höheren Betrag aufgewendet. Hätte A im vorliegenden Fall in ihrer überdurchschnittlich teuren 2 1/2-Zimmerwohnung (Fr. 1'350.--) verbleiben können, ergäbe sich gemäss Berechnungsweise von Naturaleinkünften ein Betrag von Fr. 2'080.-- monatlich bzw. Fr. 69.-- pro Tag.