persönliche Versicherungen und Steuern, Fernseh-, Radio- und Telefongebühren, persönlich abonnierte Zeitungen, Chemische Reinigungskosten, individuell besuche Anlässe, Kurse, Veranstaltungen, persönliche Toilettenartikel, Maniküre, Coiffeur oder individuell bestellte Getränke, Begleitung zu Arztbesuchen ausserhalb des Hauses usw. (vgl. BESA-Leistungskatalog, persönliche Angelegenheiten, vorinstanzl. Bel. 1 - 10). Diese Auslagen, die der Heimbewohner selbst zu bezahlen hat, sind somit bei der Bemessung des Betrages, der ohne den Aufenthalt im Pflegeheim im eigenen Haushalt hätte aufgewendet werden müssen, nicht zu berücksichtigen.