Wie dargetan, wird nach kantonaler Praxis der von einem Heiminsassen zu tragende Anteil an den Lebenshaltungskosten auf 40 % der Grundtaxe festgesetzt. Gemäss Pflegeheimliste der Luzerner Altersheimleiter und -leiterinnen Konferenz beträgt der Grundbetrag in den Pflege- und Altersheimen des Kantons Luzern zwischen Fr. 73.-- und Fr. 230.-- bzw. durchschnittlich Fr. 101.--, so dass der Selbstbehalt von 40 % je nach Heim zwischen Fr. 29.20 und 92.-- bzw. durchschnittlich Fr. 40.-- pro Tag beträgt. Im vorliegenden Sachverhalt betrug die Grundtaxe des Alters- und Pflegeheims X im Jahr 2002 Fr. 155.-- inklusive einem Einzelzimmerzuschlag von Fr. 30.--.