Gemäss diesem System sind die Leistungen des Heimes in 10 Leistungsgruppen (z.B. Alltagsgestaltung, Hilfe beim Essen und Trinken, Mobilisierung, Gesundheits- und Behandlungspflege, psychogeriatrische Leistungen etc.) eingeteilt. Nimmt der Heimbewohner diese Leistungen in Anspruch, so wird der Aufwand je nach Leistungsgruppe und Grad der Bedürftigkeit mit Punkten definiert. Je nach Summe aller Punkte wird der Bewohner in eine BESA-Stufe (Bedürftigkeitsgrad) eingeteilt. BESA-Grad O bedeutet, dass der Heimbewohner ausser Kost und Logis keine Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch nimmt. Bei BESA-Grad 1 besteht geringer/gelegentlicher Pflegebedarf; bei BESA-Grad 2 regelmässiger Bedarf;