Gewinn der Einkommenssteuer unterliege. Im Rahmen der Steuerperiode 1999/2000 (Bemessungsjahre 1997/1998) erliess die Kantonale Veranlagungsbehörde am 22. August 2000 eine Ausweis-Einforderung. Nebst verschiedenen Unterlagen (u.a. detaillierte Verzeichnisse der angefangenen Arbeiten, der Wareninventare und der Debitoren, Kreditoren und transitorischen Passiven, je per 1.1.97, 31.12.97 und 31.12.98) verlangte die Behörde die Einreichung einer detaillierten Kaufs- und Verkaufsabrechnung "mit Ausweis des Verkaufsgewinnes aus der Parz. X, mit den entsprechenden Kaufs- und Verkaufsverträgen".