Das Verwaltungsgericht hat kürzlich im wegleitenden Urteil W. vom 12. Juli 2004 (A 03 239) die Auswirkungen dieser Revisionen auf die Frage der Anwendbarkeit der Verjährungs- und Verwirkungsfristen umfassend geprüft. Zwar erging dieses Urteil im Bereich des Handänderungssteuerrechts, doch sind die massgebenden Überlegungen auch für den vorliegenden Streitfall entscheidend. Dies ergibt sich schon daraus, dass die Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Änderung vom 22. November 1999 sowohl im HStG (§ 29a) wie auch im GGStG (§ 52a) inhaltlich weitgehend identisch sind.