Vor diesem Hintergrund sind die rechtlichen Auswirkungen der Gesetzesrevision auf die Verjährungsfrage zu prüfen. c) Im Zuge der Totalrevision des Steuergesetzes (StG) vom 22. November 1999 wurden weitere Steuererlasse, namentlich das Gesetz über die Handänderungssteuer (HStG) und das GGStG, revidiert und den Vorschriften des StG angepasst. Die Revisionen betrafen insbesondere auch Bestimmungen über die Verjährung und die Verwirkung der Steuern. Das Verwaltungsgericht hat kürzlich im wegleitenden Urteil W. vom 12. Juli 2004 (A 03 239) die Auswirkungen dieser Revisionen auf die Frage der Anwendbarkeit der Verjährungs- und Verwirkungsfristen umfassend geprüft.